Wenn Sie einen Nachweis benötigen, dass Sie mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Bad Homburg v. d. Höhe gemeldet sind, stellt Ihnen das Stadtbüro als Meldebehörde auf Antrag eine Meldebescheinigung aus.
Die einfache Meldebescheinigung beinhaltet mindestens die in § 18 Abs. 1 Bundesmeldegesetz genannten Daten:
-         Familienname
-         Doktorgrad
-         Vornamen
-         Geburtsdatum
-         derzeitige Anschrift der Hauptwohnung
-         derzeitige Anschrift der Nebenwohnung (falls vorhanden)
Die Meldebescheinigung ist nicht zu verwechseln mit der Meldebestätigung, welche Sie im Stadtbüro im Rahmen des An- oder Ummeldevorgangs ausgehändigt bekommen.
      
        Voraussetzungen
      
·    Nachweis der Identität (z.B. Personalausweis oder Reisepass)
·    Für eine gebührenfreie Meldebescheinigung den entsprechenden Nachweis der zuständigen Behörde für Leistungen nach SGB II, SGB XII oder AsylblG
·    Bescheinigungen für andere Personen können nur gegen Vorlage einer Vollmacht und Identitätsnachweis (Kopie ausreichend) der betreffenden Personen ausgehändigt werden.
 Beantragung einer einfachen Meldebescheinigung über unseren Online-Service
·    Um den Online-Service nutzen zu können, müssen Sie aktuell mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Bad Homburg v. d. Höhe gemeldet sein.
·    Zudem müssen Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben.
·    Nach Abschluss der Online-Beantragung und des Zahlungsvorgangs sind Änderungen und eine Rückerstattung nicht mehr möglich.
·    Die Meldebescheinigung wird am darauffolgenden Werktag ausgestellt und vom Postdienstleister innerhalb von vier Werktagen an die angegebene Anschrift zugestellt.
·    Sind Sie nicht mehr in Bad Homburg v. d. Höhe gemeldet, können Sie im Stadtbüro zu den Öffnungszeiten persönlich vorsprechen oder eine dritte Person bevollmächtigen.